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Private Krankenversicherung: Leistungen & Tarife vergleichenUm den für sich richtigen Anbieter für die Private Krankenversicherung zu finden muss man sowohl die Leistungen als auch die Tarife vergleichen umd den optimalen Tarif zu finden.
Fragen Sie bei der persönlichen Beratung nach folgenden Stichpunkten: Ambulant Primärarztprinzip Dieses Tarifmerkmal wird auch Hausarztprinzip oder Hausarztmodell genannt. Entscheidet man sich für einen derartigen Tarif, dann sollte die Erstbehandlung im Krankheitsfall immer durch einen Allgemeinarzt oder den Hausarzt erfolgen. Weicht man von dieser Regelung ab, muss man mit gekürzter Leistung rechnen. Das Hausarztprinzip kann in der Regel nur dann umgangen werden, wenn der Besuch beim Hausarzt ohnehin keinen Sinn ergeben würde. Also beim Zahnarzt, Notarzt, Augenarzt, Kinderarzt, Frauenarzt. Freie Arztwahl Wählt man diese Tarifform, kann man im Gegensatz zum Hausarztmodell jeden Arzt aufsuchen ohne mit gekürzten Erstattungen rechnen zu müssen! Arznei- und Verbandmittel In diesem Bereich können Einschränkungen versteckt sein, die z. B. den Bereich der künstlichen Ernährung betreffen. Die enterale Ernährung (also die Ernährung über den Magen- / Darmtrakt) kann aber bei manchen Krankheitsbildern nötig und auch teuer werden! Hilfsmittel Dieser Bereich regelt die Kostenübernahme für orthopädische Turnschuhe, Krücken und Krankenfahrstühle um nur einige zu nennen. Am meisten achten sollte man hier aber auf die lebenserhaltenden Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte, Herzmonitore o.ä. Nicht jeder Tarif beinhaltet hier eine Leistungserstattung. Heilmittel Massagen, Bäder, Reizstrom und Fangopackungen kosten Geld. Geld das nicht bei jeder Versicherung in gleichem Umfang zur Verfügung gestellt wird. Heilpraktiker Heilpraktikerkosten sind entweder im Kompakttarif enthalten oder können auf Wunsch gegen einen mehr oder weniger großen Aufpreis mitversichert werden. Nutzt man bisher bereits überwiegend solche Behandlungsmethoden, macht es Sinn solche Bausteine zu versichern. Die Tarifwelt berücksichtigt teilweise Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis und öffnen dem Kunden auch die Türen für traditionelle chinesische Medizin. Fragen Sie Ihren Berater! Brille Brillenleistungen sind entweder insgesamt preislich begrenzt, oder schränken zumindest die Kosten für das Brillengestell ein. Gewisse Einschränkungen sind hier sicher auch sinnvoll, weil es nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft bzw. der medizinischen Notwendigkeit liegt eine Designerbrille zu finanzieren! Transportkosten ambulant Im Alter kann der Weg zum Arzt häufiger vorkommen und ggf. auch beschwerlicher werden. Schön, wenn man hier einen Fahrdienst / Taxi bemühen kann und dafür auch Leistungen zur Verfügung stehen. Ambulante Kuren Nicht immer muss eine Kur stationär erfolgen. Gegen die Kosten der Behandlungen / Anwendungen kann man sich versichern. Bietet der Standardtarif dies nicht, kann man auch mit Kurzusatztarifen Ergänzung schaffen. Meist sind solche Kurtarife nicht mal teuer. Stationär Mehrbett Diese Regelleistung kann ein Dreibettzimmer aber auch ein 6-Bett-Zimmer bedeuten. Anmerkung: Man kann auch in einer Großstadt beim Stadtbummel einen Unfall haben und dann dazu gezwungen sein sich mit mehreren Personen ein Zimmer zu teilen. Wenn dann noch jeder Zimmergenosse Besuch erhält wird es schnell sehr voll und die Genesung kann zum stressigen Erlebnis werden! 1-2 Bett Damit ist man schon besser bedient, wenn man sich maximal auf einen Zimmernachbarn einstellen möchte. Diese Zimmer liegen meist auch auf der Privatstation der Klinik. Einzelzimmer Hier ist die Privatsphäre gewahrt und man kann auch ungestört Telefonate führen oder Besuch empfangen. Für Unternehmer und leitende Angestellte kann ein Mehr an Diskretion wichtig sein, da sie auch im Fall eines stationären Aufenthaltes handlungsfähig bleiben. Stationsarzt / Diensthabender Arzt Liegt man auf der Regelleistungsstation bzw. hat ein solches Modell versichert, wird man von dem Arzt behandelt der gerade Dienst hat oder auf dieser Station eingeteilt ist. Freie Arztwahl - Privatarzt Privatärzte (ggf. bis zum Chefarzt) behandeln nur Patienten die dieses Mehr an Leistung auch bezahlen können, bzw. für solche Fälle versichert sind. Man hat hier also die Wahl. Daher werden diese Tarife auch Wahlleistungstarife genannt! Transportkosten stationär Die bereits im Bereich ambulant beschriebene Leistung kann natürlich auch für den Besuch einer Klinik nötig werden. Die Anfahrt zu einem weit entfernten Krankenhaus kann teuer werden und wird im Alter nicht zwingend kostenlos von Freunden und Bekannten übernommen. In den meisten Fällen bieten private Krankenversicherungen hier finanziellen Schutz. Achten Sie darauf! Stationäre Kuren Gegen die Kosten der Behandlungen / Anwendungen kann man sich wie bereits erwähnt versichern. Kurzusatztarife schaffen auch im stationären Bereich Ergänzung und sollten nicht außer Acht gelassen werden. Die Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitskraft durch eine Kur obliegt zwar den Rentenversicherungsträgern, können aber durch geeignte private Kurtarife ergänzt werden. Zähne: Zahnbehandlung Diese Kosten werden in der Regel zu 90% - 100% übernommen und regeln die Bezahlung des Zahnarztes bzw. dessen handwerklicher Tätigkeit. Zähne: Zahnersatz Damit sind Leistungen für Erkrankungen / Schäden gemeint, die die reine Reparatur eines natürlichen Zahnes nicht mehr zulassen. Künstliche Zähne oder Zahnteile werden vom Zahnarzt oder Zahnlabor angefertigt. Es gibt verschiedene Ausführungen von Inlays, Onlays, Implantaten, Kronen und Brücken. Zähne: Kieferorthopädie Wie der Name schon sagt, ist auch die Kostenübernahme einer KFO-Maßnahme – wie sie abgekürzt bezeichnet wird – in unterschiedlichem Umfang versichert. Dies kann zum Einen die klassische Zahnspange sein, die die Zähne wieder gerade ausrichten soll. Zum Anderen kann auch ein Unfall Eingriffe medizinischer Art in diesem Bereich erforderlich machen. Zähne: Zahnstaffel Dieses Tarifmerkmal ist in vielen Tarifen hinterlegt um Kosten im Rahmen zu halten. So sehen diese Tarife vor, dass man nur jährliche steigende oder grundsätzlich festgelegte Höchstbeträge für Zahnbehandlungen und/oder Zahnersatzmaßnahmen abfordern darf. Meist ist der Wegfall der Zahnstaffel bei einem Unfall Vertragsbestandteil. Zähne: Heil- und Kostenplan Dieser „Kostenvoranschlag“ wird vom Zahnarzt erstellt um vorab einen Überblick zu verschaffen wie finanziell umfangreich die geplante Zahn(ersatz)maßnahme ist. Manche Versicherungen machen einen Heil- und Kostenplan zur Voraussetzung für eine Erstattung! Tagegeld / Tagessatz Tagegelder werden mit einem Tagessatz versichert. Wünscht man eine Lohnfortzahlung von 3000,- € mtl. Dann versichert man einen Tagessatz von 100,- € Karenzzeit Die Karenzzeit gibt an ab welchem Tag die Leistung erfolgt! Denkbare Karenzzeiten sind: 8.Tag / 14. Tag / 22. Tag / 29. Tag / 43. Tag / 92. Tag / 183. Tag Bereicherungsverbot Man sollte nur die Höhe des tatsächlich möglichen Verdienstausfalls (Netto) absichern, da man sich im Falle der Krankheit finanziell nicht verbessern sonder lediglich gleichstellen darf. Manche Gesellschaften gewähren hier einen Spielraum, da ja im Krankheitsfall auch die Beiträge zur Krankenversicherung weiter finanziert werden müssen. Versichert man also mehr Tagegeld als man im Leistungsfall an Nettoeinkommen / Nettogewinn nachweisen kann - bezogen auf die letzten 12 Monate – werden die Leistungen gekürzt ausbezahlt! Tagegeld bei Arbeitslosigkeit Manche Tarife zahlen auch dann für eine gewisse Zeit weiter Tagegeld, wenn während der Arbeitsunfähigkeit die Arbeitslosigkeit eintritt. Details Fragen Sie auch nach Begriffen wie Weltgeltung / Optionsrecht u.s.w.
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