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Krankentagegeld VersicherungEine Variante der Zusatzversicherung ist die Krankentagegeld Versicherung. Sie dient dazu einen durch Krankheit entstehenden Verdienstausfall ganz oder teilweise abzusichern. Die Leistung wir durch Tagessätze und Karenzzeiten festgelegt.
Bescheinigt der Arzt eine Krankheit die den Versicherten länger als 29 Tage daran hindert Einkünfte zu erzielen, dann zahlt die Tagegeldversicherung nach dieser Karenzzeit täglich eine Leistung von 40 €. Die monatliche Versicherungsleistung beträgt damit 40 € x 30 Tage = 1200 €. Besteht die Krankheit mehrere Monate, dann bietet diese Zusatzversicherung ein planbares Monatseinkommen von 1200 € auch wenn man seiner beruflichen Tätigkeit wegen Krankheit nicht nachgehen kann!
Voraussetzung ist aber, dass das Arbeitseinkommen im
Durchschnitt der letzten 12 Monate auch mindestens so hoch war wie das
versicherte Tagegeld. Ist dies nicht der Fall wird der Versicherer die Leistung im gleichen Verhältnis kürzen wie die versicherte Leistung zum Nettoeinkommen. Grund hierfür ist das sogenannte Bereicherungsverbot, was bedeutet dass man sich im Falle einer Krankheit nicht finanziell besser stellen darf als bei normaler Erwerbslage! Die Preisunterschiede von privaten Tagegeldtarifen sind groß, da jeder Versicherer die Wahrscheinlichkeit des eintretenden Versicherungsfalls unterschiedlich einschätzt. Preisbeispiele: Versicherung xy bietet ein Tagegeld von 40 € ab dem 29. Tag für 31,20 € Beitrag Versicherung z verlangt für die gleiche Leistung von 40 € ab dem 29. Tag nur 18,70 € Beitrag Exakte Preisvergleiche sind vom Eintrittsalter und anderen Faktoren abhängig und können auch online verglichen werden.
Sinnvoll ist die Versicherung deshalb, weil eine langfristige Erkrankung von mehreren Wochen oder Monaten schwere finanzielle Folgen haben kann. Diese Folgen können sowohl Selbstständige als auch Angestellte treffen. Letztere haben nach der Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (meist 6 Wochen) besonders dann finanzielle Einbußen, wenn das Nettoeinkommen sehr hoch ist und die maximale Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse somit stark überschreitet. Die maximale Lohnfortzahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen beträgt zur Zeit 70 % vom Bruttoeinkommen, jedoch max. 90 % vom Nettoeinkommen. Begrenzt wird diese Entgeltersatzleistung durch die Beitragsbemessungsgrenze (und die anteiligen Sozialabgaben, die auch vom Tagegeld abgezogen werden) wodurch sich besonders für Gutverdiener erhebliche Lücken ergeben können.
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