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Gründe für den Abschluss einer LebensversicherungFür den Abschluss einer Lebensversicherung (LV) kann es verschiedene Gründe geben. Teilweise ist es auch eine Kombination von Gründen, die die LV zu einem interessanten Produkt machen kann:
Hinterbliebenen-Absicherung Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf der Versicherungsdauer, so erhält der Hinterbliebene - der als begünstigte Person im Vertrag benannt wurde - die Versicherungssumme ausbezahlt. Alternativ kann neben der namentlichen Hinterbliebenregelung auch gewählt werden, dass die Versicherungssumme an den "Ehepartner zum Zeitpunkt des Todesfalles" ausbezahlt werden soll. Für den Fall der Hinterbliebenenversorgung genügt aber unter Umständen auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Der Beitrag ist bei der Risiko-LV bei gleicher Todesfallsumme niedriger als bei der Kapitallebensversicherung, da der Sparanteil entfällt und hier nur im Todesfall eine Versicherungsleistung fällig wird. Absicherung von Darlehensverpflichtungen Bei Fälligkeit der Lebensversicherung durch den Todesfall können die Auszahlungen zur Deckung von Darlehensverpflichtungen genutzt werden. Oft wird die LV auch als Tilgungsträger (Tilgungsaussetzungsträger) genutzt, um Darlehen bei Fälligkeit der Versicherung (auch im Erlebensfall) in einer Summe zurückzuführen. Man kann also mit der Auszahlung der LV einen großen Teil eines Darlehens auf einmal zurückzahlen (tilgen). Dies macht in der Regel dann Sinn, wenn man sich im Lebensversicherungsvertrag höhere Renditen erhofft als Zinsen für das Darlehen fällig sind. Auch steuerlich kann diese Variante sinnvoll sein, wenn das Darlehen für die Finanzierung einer fremdvermieteten Immobilie genutzt wird. Lassen Sie sich zu diesem Thema ggf. steuerlich beraten.
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