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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Es gibt in Deutschland zurzeit etwa 200 gesetzliche Krankenversicherungen (GKVs), die seit der letzten Gesetzesreform alle einen einheitlichen Beitragssatz haben. Der allgemeine Beitragssatz beträgt ab dem 1.1.2011 15,5%; der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,9%; außerdem ist ein Sonderbeitrag von 0,9% zu entrichten, der vom Versicherten alleine zu tragen ist! Dieser wurde eingeführt um die Arbeitgeber zu entlasten. Die Beitragsbemessungsgrenze hat sich ebenfalls geändert und zwar auf 3712,50 €, wodurch sich der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung also nunmehr ändert auf: >>> Krankenversicherung 575,44 € zzgl. Pflegeversicherung 72,39 € = 647,83 €* (*Rundungsdifferenzen und Änderungen sind möglich)
Im Gegensatz zur PKV sind in der GKV auch Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen versicherbar, da die Aufnahme nicht vom Gesundheitszustand abhängig gemacht wird. Ein weiterer Vorteil ist die kostenlose Mitversicherung von Kindern und nicht berufstätigen Ehepartnern! Der Leistungsumfang hat in der GKV in den letzten Jahren abgenommen. Auch Zuzahlungen für Medikamente, Brille und Zahnersatz belasten die gesetzlich Versicherten heute mehr als früher. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, alternative Medizin u.v.m. sind in der GKV kein Standard, können aber mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Die Medien berichten heute stärker denn je über Ärzte die mit Budgetzwängen und Kürzungen in der medizinischen Versorgung zu kämpfen haben. Patienten erleben zeitweise die GKV als den schlechteren Part in einer sich entwickelnden Zwei-Klassen-Medizin. Stichworte hierbei sind oft erhöhte Wartezeiten beim Arzt und begrenzte Möglichkeiten bei Zugriff auf erfolgversprechende neue medizinische Verfahren. Wie sich diese Systemunterschiede auf den Einzelnen auswirken kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da dies stark von der persönlichen Situation des Einzelnen und seinem Bedarf an medizinischer Betreuung abhängt!
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