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FeuerversicherungDie Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB'87) erläutern einen Brand wie folgt: "Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag...". Mit bestimmungsgemäßem Herd kann auch ein Kamin oder eine Kerze gemeint sein. Verbreitet sich ein solcher Brand unkontrolliert, so entsteht in der Regel ein Schadenfeuer dessen Folgen durch eine Feuerversicherung abgedeckt werden kann. Nicht versichert sind sog. Nutzfeuerschäden wie versengte Bügelwäsche oder Schmorschäden durch elektrische Geräte. Jedoch sind die daraus entstehenden Folgeschäden versichert, die andere Gegenstände in Mitleidenschaft ziehen. Entsteht ein Feuer durch Blitzeinschlag, Brandstiftung oder Explosion ist ebenfalls versichert auch wenn hier der eigentliche bestimmungsgemäße Herd fehlt! Beispiele für Leistungsfälle sind... - Eine Kerze fällt um und die Tischdecke gerät in Brand. Der Tisch und umliegende Möbel werden zerstört. - Durch einen Blitzeinschlag gerät ein Gebäude in Brand.
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