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Berufshaftpflichtversicherung= Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. BetriebshaftpflichtversicherungDie Berufshaftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn man durch die Ausübung des Berufes Dritten einen finanziellen Schaden (Vermögensschaden) zufügt. Die Berufshaftpflichtversicherung überprüft, ob der Schadensersatzanspruch des Dritten berechtigt ist und wehrt diesen ab, wenn dies nicht der Fall ist. Besteht der Schadensersatzanspruch aufgrund der beruflichen Tätigkeit zurecht, so reguliert die Berufshaftpflicht den Schaden abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Manche Berufsgruppen (z.B. Versicherungsvermittler, Anlageberater, Anwälte...) sind gesetzlich dazu verpflichtet eine solche Vermögensschadenshaftpflicht zu unterhalten um die Regulierung von etwaigen Schäden sicher zu gewährleisten. Aber auch für Unternehmen die nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind sich zu versichern kann dieser Schutz Sinn machen. Wer arbeitet macht Fehler und Fehler können viel Geld kosten. Von diesem Versicherungsschutz kann im Extremfall also durchaus auch der Fortbestand des Unternehmens abhängen. Beispiel: Ein Anlageberater vermittelt eine Kapitalanlage ohne den Kunden ausreichend über die Risiken zu informieren. Erleidet die Anlage Verlust, ist der Vermittler dem Kunden gegenüber unter Umständen Schadensersatzpflichtig. Hier kann eine Berufshaftplichtversicherung wichtig werden.
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